Ungeachtet der unbestrittenen Komplexität telemedizinischer Versorgung müsse es bei gutem Willen aller Beteiligten möglich sein, die großen Potenziale der Telemedizin für Qualität und Effizienz zu erschließen. Dies sei vor allem für die medizinische Versorgung in den immer schlechter abgedeckten Flächen des Landes unerlässlich. Dass die meisten telemedizinischen Leistungen sektorübergreifend erbracht würden und sich somit im derzeitigen Vergütungssystem nur schlecht abbilden ließen, dürfe als Erklärung für den Stillstand dieses Versorgungsprojektes nicht akzeptiert werden. Hier seien nicht zuletzt auch die gesetzlichen Krankenkassen gefordert, gemeinsam mit den Ärzten entsprechende Vergütungsregelungen im EBM zu schaffen und dafür auch die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Lipp: "Wir dürfen aber auch nicht zulassen, dass durch Blockadehaltungen in den Sektoren oder durch Besitzstandwahrung Einzelner ein Prozess aufgehalten wird, der enorme Chancen für die Weiterentwicklung von Versorgungsmöglichkeiten in unserem Gesundheitssystem birgt."
Lipp zeigte sich davon überzeugt, dass der Gesetzgeber - gerade auch vor dem Hintergrund der erforderlichen Verbesserung der Versorgungsstrukturen auf dem Lande – nicht dauerhaft tatenlos zusehen werde, wie sich die Diskussion im Bewertungsausschuss im Kreise drehe. "Es kann nicht im Interesse der gemeinsamen Selbstverwaltung sein, dass der Gesetzgeber am Ende eingreift und die Dinge selber regelt", sagte Lipp.