Kreis der Nutzungsberechtigten
Das FDZ Gesundheit hat die Aufgabe, den Zugang zu Routinedaten aus der alltäglichen Patientenversorgung zu ermöglichen. Analysen der FDZ-Daten sollen in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Anwendung finden und damit zu einer besseren Gesundheitsversorgung für alle beitragen. Zugang zu den Gesundheitsdaten des FDZ Gesundheit haben nur nutzungsberechtigte Institutionen wie in § 303e Absatz 1 SGB V festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Einrichtungen und Verbände der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Institutionen der Gesundheitsversorgungsforschung, Bundes- und Landesbehörden oder maßgebliche Bundesorganisationen für die Wahrnehmung der Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker Menschen sowie von Menschen mit Behinderung. Im Zuge des Neuaufbaus des FDZ Gesundheit können Anträge auf Datennutzung ab Herbst 2022 innerhalb eines digitalen Antragsverfahrens gestellt werden.Im Rahmen der Arbeitskreissitzungen soll u. a. ermittelt werden, welcher Bedarf an Daten für die Entwicklung und Validierung an KI-Anwendungen besteht und wie die Nutzung der vom Forschungsdatenzentrum bereitgestellten Daten der gesetzlich Krankenversicherten hierfür ausgestaltet werden kann.
Weitere Informationen zum Forschungsdatenzentrum Gesundheit finden Sie unter www.forschungsdatenzentrum-gesundheit.de