- Bundestagswahl 2017: Parteienvertreter plädieren für Aktenvielfalt
- Robotik im Gesundheitswesen stößt auf Hürden in der Praxis
- Hoher Handlungsbedarf bei Digitalisierung in der Pflege
- Wie gelingt Interoperabilität?
- Der Medikationsplan ist ein „großer Schritt vorwärts“
Brauchen wir ein Bundesinstitut für das digitale Gesundheitswesen? Kommen neue Fristen und Sanktionen, um die Telematikinfrastruktur voranzubringen? Politiker von vier Parteien und dem Bundesgesundheitsministerium nahmen auf der conhIT Stellung.
In Hinblick auf die kommende Legislaturperiode herrscht bei den Bundestagsabgeordneten Katja Leikert (CDU), Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) und Dirk Heidenblut (SPD) sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Oliver Schenk vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) große Einigkeit: Die mit dem E-Health-Gesetz erreichte Dynamik bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens soll auch über den Herbst 2017 hinaus halten.
„Unser Wahlprogramm schreiben wir erst im Juni, aber ein Kristallisationspunkt wird sicherlich die elektronische Patientenakte, die wir weiter voranbringen wollen“, betonte Dirk Heidenblut. Auch eine Verstetigung der Fortschritte, die durch die Innovationsfondsprojekte erzielt werden, stehe für die SPD weit vorne auf der Tagesordnung nach der Bundestagswahl. Bündnis 90/Die Grünen wollen vor allem dafür sorgen, dass der Patient stärker zum Taktgeber der Digitalisierung im Gesundheitswesen wird: „Das Thema Patientenakte darf nicht nur aus der Sicht der Leistungserbringer betrachtet werden“, forderte Maria Klein-Schmeink. „Es muss eingebettet werden in ein Patientenportal, das sowohl Informationen vorhält als auch dem Patienten die Möglichkeit gibt, seine Daten selbst zu verwalten.“ Dieses Statement gefiel auch Katja Leikert von der CDU, eine der wesentlichen parlamentarischen Impulsgeberinnen beim letzten E-Health-Gesetz. Sie merkte gleich an, dass sie sich durchaus vorstellen könne, auch mit Kollegin Klein-Schmeink das Erreichte fortzuführen. Ein wichtiges Anliegen für die neue Legislaturperiode ist für sie zudem, nicht nur auf der Infrastrukturseite, sondern auch auf der Datenseite voranzukommen - Stichwort Big Data und Versorgungsforschung. Marie-Agnes Strack-Zimmermann wiederum plädierte dafür, speziell den Strukturwandel in ländlichen Regionen stärker als bisher als eine Chance für die Digitalisierung zu sehen.
Außerdem ging es um die Frage, ob neben der gematik eine Art Bundesinstitut nötig sei, das sich künftig um Patientenakten, Standards und andere konzeptionelle Aspekte der Digitalisierung des Gesundheitswesens kümmert. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung und Professor Peter Haas von der FH Dortmund, die im Vorfeld der conhIT veröffentlicht wurde, spricht sich für ein derartiges Bundesinstitut aus. Bei den Politikern Dirk Heidenblut und Maria Klein-Schmeink stößt das Thema ebenfalls auf offene Ohren. Genauso wie beim conhIT-Publikum: 59 Prozent stimmten im TED für eine Bundesagentur.
Relativ große Einigkeit zeigten die Politiker auch beim Thema elektronische Patientenakte: Hier solle keine staatliche Einheitsakte nach dem Modell einiger anderer europäischer Länder geschaffen werden. Nötig seien vielmehr einheitliche Rahmenbedingungen, etwa was die technische Umsetzung, die Interoperabilität und die Datenschutz- und Zugriffsfunktionen angeht - das vorausgesetzt - könne die individuelle Umsetzung ganz unterschiedlichen Anbietern überlassen werden, ob Krankenkassen oder private Unternehmen, so Heidenblut. Auch Oliver Schenk unterstrich, dass das BMG in diese Richtung denke: „Die gematik hat den Auftrag, bis Ende 2017 Kriterien für eine elektronische Patientenakte festzulegen. Das werden technische Spezifika sein, sodass verschiedene Anbieter verschiedene Aktenkonzepte entwickeln können.“
Im Krankenhaus stoße das Internet der Dinge sehr schnell an die Grenzen des heute Machbaren. Das liege weniger am Stand der verfügbaren Technik als an ihrer Heterogenität, an Sicherheitsanforderungen und am Regelwerk des Gesundheitswesens - so der Tenor in der Session zum Thema Robotik.
Die zunehmende Vernetzung und Miniaturisierung digitaler Komponenten soll zum Beispiel die deutliche Verkürzung von Krankenhausaufenthalten ermöglichen, indem ein oder mehrere Wearables die relevanten Daten in Echtzeit an Therapeuten oder ärztliche Aufsicht übertragen. Sebastian Gerke von IBM Research stellte auf der conhIT - Connecting Healthcare IT 2017 in Berlin den Cognitive Supervisor vor. Das ist ein auf handelsüblicher IT-Technik basierendes Bauteil, das verschiedene Datenströme unterschiedlichster Wearables-Systeme im Haushalt sammelt und für eine Cloud-Anwendung aufbereitet. Dort können sie Arzt und Patient mit herkömmlichen Benutzeroberflächen nutzen. Ende 2018 soll er serienreif sein. IBM will damit dem demografischen Problem entgegenwirken, dass es immer mehr therapiebedürftige Menschen aber immer weniger Pflegepersonal gibt. Das System kommt aber auch einer Herausforderung entgegen, die der IT-Sicherheitsbeauftragte der Universitätsklinik Erlangen, Stefan Bücken, schilderte: die mangelnde Standardisierung der Hard- und Software im Gesundheitswesen. In Erlangen stehen 33.000 medizinische Geräte von 2.600 Herstellern, die in 400 Teilnetzen verbunden sind. Bei allen müssen Datenschutzrichtlinien unterschiedlichster Art berücksichtigt werden, die Systeme sind auf unterschiedlichen Entwicklungsniveaus, „und dann sollen wir uns auch noch mit anderen Kliniken zur gemeinsamen Patientenakte vernetzen“, klagte Bücken. Er regte eine weitgehende Standardisierung der Netze durch die Hersteller an, die dann auch den „administrativen Overkill“ in den Krankenhäusern lindern könnten.
Theodor Bülhoff von der Cyberdyne Care Robotics GmbH präsentierte die Intrinsische neuromuskuläre Feedbacktherapie mit einem neuronal gesteuerten Roboteranzug HAL(Hybrid Assistive Limb). Das HAL-System ist eine Art Exoskelett, das beispielsweise in der Rehabilitation von Querschnittsgelähmten eingesetzt wird. Es nimmt Nervenimpulse auf, verstärkt sie und setzt sie in Bewegungsenergie um, in diesem Fall an den Gliedmaßen. So lernt der Patient wieder, sich selbst zu bewegen. Adrian Schuster vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken sprach von „gigantischen medizinischen Erfolgen“. 150 Menschen seien bereits erfolgreich therapiert worden, darunter auch Multiple-Sklerose-Patienten. Allerdings ist die Frage der Anerkennung der Therapie durch die Kassen in Europa noch unklar.
Nur vereinzelt ist die Digitalisierung in der Pflege bereits Realität. Das geht aus ersten Ergebnissen der Studie „IKT in der Pflege“ hervor, die auf der conhIT 2017 vorgestellt wurden. Klar wurde außerdem, dass die gesetzlichen Regelungen der Pflege dem Einzug digitaler Technologien nicht immer förderlich sind.
Zwar sehen 90 Prozent der in der Studie Befragten die Digitalisierung als unabdingbar an, um die demografischen Herausforderungen zu bewältigen, aber nicht einmal die Hälfte hat sich bisher mit einem IT-Produkt oder gar IT-Projekt befasst. Als Hemmnis nannten sie mangelndes Wissen über eventuelle Geschäftsmodelle, mangelnde Vernetzbarkeit der Lösungen und zu wenige Beispiele guter Praxis, wie Thilo Zelt von der Unternehmensberatung Roland Berger berichtete. Zunächst müsse zwischen verschiedenen Stufen der Digitalisierung differenziert werden, erklärte Thorsten Schliebe vom Softwarehersteller MediFox. Zunächst würden Verwaltungsprozesse „elektrifiziert“. In einer zweiten Stufe komme die Digitalisierung der direkten Pflegearbeit dazu. „Am besten wird es das Personal wissen, welche digitalen Lösungen hilfreich sein könnten“, meinte Philipp Hünersdorf von den Artemed Pflegezentren. Auch der Leiter des Studiengangs Pflegemanagement an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, Daniel Flemming, erklärte, die Menschen „am Bett“, also die Pflegenden und die zu Pflegenden, seien eine gute Quelle für Ideen der Digitalisierung. Hünersdorf gab allerdings zu bedenken, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen dem Einzug digitaler Arbeitserleichterungen in der täglichen Pflegepraxis noch nicht Rechnung trügen. „Wenn wir Sensoren in den Betten installieren, die das Gewicht des Patienten ermitteln, sparen wir dadurch zwar dem Personal Arbeit, wir müssen aber trotzdem die bestehenden Personalschlüssel einhalten.“ Niklas Kramer vom Bundesgesundheitsministerium erklärte, solche Fragen seien Gegenstand künftiger Diskussionen, wenn die Studie vollständig vorliege. Sie ist noch nicht veröffentlicht. Er antwortete auf die Frage des Moderators nach einer Vision „Pflege 2030“, dass bis dahin die Digitalisierung mindestens eine unterstützende Dokumentation als Entlastung des Personals bereitgestellt haben sollte. Schlieben erklärte, dass erste Anbieter bereits in Stellenangeboten mit dem Einsatz einschlägiger Apps werben würden, die dem Personal die Dokumentation erleichterten. Er stellte sich darüber hinaus die digitalen Pflegeassistenten nicht als gruselige, entmenschte Zukunftsvision vor, sondern warb für eine Gestaltung des „Pflegeroboters als Tamagotchi“, das den Beteiligten auch Spaß machen könne. Auch Zelt sah 2030 den virtuellen Pflegeassistenten, der dem Personal Hinweise gibt „und die Dokumentation quasi nebenher erledigt“.
Damit unterschiedliche IT-Lösungen im deutschen Gesundheitswesen besser miteinander kommunizieren können, sieht das E-Health-Gesetz ein Interoperabilitätsverzeichnis vor. Doch noch sind viele Fragen offen.
Bei einer von bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt moderierten Podiumsdiskussion zum Interoperabilitätsverzeichnis betonte Christof Greife von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik), dass der gesetzlich vorgegebene Termin für den Start des Interoperabilitätsverzeichnisses (30. Juni 2017) eingehalten werde: „Ab diesem Zeitpunkt werden wir Anträge annehmen. Bis dahin wollen wir auch die Experten benannt haben, die die Kommentierung der Standards vornehmen.“ Derzeit herrscht in der Branche noch reichlich Verwirrung über die genaue Ausgestaltung des neuen Verzeichnisses. Kritisiert wird unter anderem, dass Experten bereits für eine Teilnahme angefragt wurden, obwohl noch nicht einmal eine Geschäfts- und Verfahrensordnung vorliegt. Dies sei sicher nicht optimal, gab Greife zu. Es sei aber nötig gewesen, um den gesetzlichen Starttermin einzuhalten. Experten, die grundsätzlich zur Teilnahme bereit sind, erhalten nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von der gematik ausführliche Informationen über Aufgaben und Arbeitsumfang. Niemand müsse die Katze im Sack kaufen, so Greife. Für das BMG kündigte Stefan Bales an, dass die endgültige Fassung der Geschäfts- und Verfahrensordnung zeitnah vorgelegt werde. Aktuell befinde sich die zweite Version zur Genehmigung beim Ministerium. Die erste, von der gematik Ende 2016 erstellte Geschäfts- und Verfahrensordnung, hatte das BMG als unzureichend abgelehnt. Die Diskussionsrunde verdeutlichte, dass es noch eine Reihe von unterschiedlichen Vorstellungen im Hinblick auf die Finanzierung des Interoperabilitätsverzeichnisses und im Hinblick auf die Verbindlichkeit der dort aufgeführten Standards gebe. Vorgesehen sei, dass eingereichte Standards von Experten kommentiert und dann inklusive der Kommentare veröffentlicht würden, so Greife. In einem zweiten Schritt könne die gematik dann bestimmte Standards konkret empfehlen. E-Health-Anwendungen, die andere Standards nutzen, sollen dann nicht mehr von der GKV bezahlt werden. Hier stelle sich die Frage der konkreten Umsetzung, betonte Mittelstaedt. Bales erläuterte, dass es beispielsweise denkbar sei, dass Pauschalen für elektronische Arztbriefe nur noch dann bezahlt werden, wenn von der gematik empfohlene Standards genutzt würden. Auf diese Weise entstehe jene Verbindlichkeit, die viele Kritiker des Verzeichnisses vermissen. Greife kündigte an, dass das Einstellen von Standards in das neue Verzeichnis kostenpflichtig werde. Das war bisher noch unklar. Er betonte auch, dass ehrenamtliche Standardisierungsorganisationen von dieser Gebühr befreit würden. Die Kommentierung der Standards durch die Experten werde allerdings nicht vergütet. Hier sehen viele die Gefahr, dass dadurch offene, internationale Standards benachteiligt werden. In jedem Fall soll es bereits Ende 2017 einen ersten Zwischenbericht der gematik geben, der die bis dahin gemachten Erfahrungen auswertet - auch um besser beurteilen zu können, ob nicht doch Änderungen am Prozedere nötig sind.
Der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) ist aus Sicht der meisten Stakeholder im Gesundheitswesen ein großer Erfolg, da es erstmals gelungen ist, sie alle unter einen Hut zu bringen. Die Erweiterung allerdings wirft mindestens ebenso große Herausforderungen hinsichtlich der Standardisierung und Interoperabilität auf wie sie in der Vergangenheit bewältigt worden sind.
Die Frage, ob mit dem BMP die Tür zu eHealth geöffnet sei, beantworteten die Teilnehmer der Podiumsdiskussion auf der conhIT 2017 sinngemäß mit: „Ja, aber sie geht sehr langsam auf.“ Zwar ist der BMP seit 1. Oktober 2016 obligatorisch, aber genutzt wird er bislang offenbar nur selten, wie eine Befragung im Publikum ergab. Moderator Ekkehard Mittelstaedt vom Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) nannte ihn einen „großen Schritt vorwärts“. Es dauere eben langsam, bis sich so grundlegende Veränderungen in der Gesellschaft durchsetzten, sagte Amin-Farid Aly von der Bundesärztekammer. Aus der Gesamtsicht heraus sei die Einigung auf diesen Plan, der zunächst auch nur in Papierform vorliegen muss, ein „sehr einfaches Projekt“ gewesen. Genau das prädestiniere ihn aber als Grundlage für eine schrittweise Weiterentwicklung. Till Moysies von der Gesellschaft für Telematikanwendungen in der Gesundheitskarte (Gematik) lobte den BMP als sektorenübergreifend transportfähigen Datensatz. Nur so sei eine Erweiterung für Belange der Prüfer der Arzneimittelsicherheit und für die Patienten möglich. Moysies versprach, in der Gematik werde eine Stelle für Standardisierungsfragen eingerichtet. „Wir haben gefeiert“, sagte Frank Oemig von der HL7 Deutschland, einer Organisation zur Förderung der Standardisierung im Gesundheitswesen. Der BMP sei ein Leuchtturmprojekt, „das zeigt, wie es läuft“. Nur wenn die Beteiligten auf „Altherrenmentalität im Sinne: Mein System ist das Beste“ verzichteten und sich entschlössen, es zusammen schaffen zu wollen, funktioniere es auch. Daniel Diekmann vom bvitg wies darauf hin, dass immer noch viele „Freitexte“, also nicht katalogisierte Anmerkungen erlaubt seien, die eine Standardisierung erschwerten. Aly bestand aber darauf, dass Freitexte erforderlich seien, weil eine Standardisierung leicht zu gefährlichen Verwechslungen führen könne. Er mahnte: „Die Anwender sind nicht für die IT da“, sondern umgekehrt. Die Ärzte würden sich nur mit ihr anfreunden können, wenn sie etwas nütze. Dazu sagte Moysies, am Anfang der IT-Lösung müssten die Daten eben erst einmal erhoben werden. Später sei es dann einfacher: „Die Harmonisierung kommt mit der Nutzung.“
Über die conhIT - Connecting Healthcare IT
Die conhIT richtet sich an Entscheider in den IT-Abteilungen, im Management, der Medizin und Pflege sowie an Ärzte, Ärztenetze und Medizinische Versorgungszentren, die sich über die aktuellen Entwicklungen von IT im Gesundheitswesen informieren, Kontakte in der Branche knüpfen und sich auf hohem Niveau weiterbilden wollen. Als integrierte Gesamtveranstaltung mit Messe, Kongress, Akademie und Networking-Events bündelt sie an drei Tagen die Angebote, die für die Branche attraktiv sind. Die conhIT, die 2008 vom Bundesverband Gesundheits-IT - bvitg e.V. als Branchentreff der Healthcare IT initiiert wurde und von der Messe Berlin organisiert wird, hat sich mit über 500 Ausstellern und rund 9.000 Besuchern zu Europas wichtigster Veranstaltung rund um IT im Gesundheitswesen entwickelt.
Die conhIT wird in Kooperation von den Branchenverbänden Bundesverband Gesundheits-IT - bvitg e.V., GMDS (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie) e.V., BVMI (Berufsverband Medizinischer Informatiker) e.V. sowie unter inhaltlicher Mitwirkung von KH-IT (Bundesverband der Krankenhaus-IT-Leiterinnen/Leiter) e.V. und CIO-UK (Chief Information Officers – Universitätsklinika) gestaltet.