In dem Beschluss übermitteln Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit aus den Ländern der Bundesregierung Forderungen zur anstehenden Krankenhausreform. Die Länder fordern umfassende Gestaltungsmöglichkeiten für sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, um sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungserbringer die gesundheitliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zukunftsfähig auszurichten.
„Diesen Beschluss unterstützen wir unbedingt!“, meint Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, Vorstandsvorsitzender der DGTelemed. Die Forderungen decken sich mit denen, die wir in unseren Positionspapieren formuliert haben. Die bisherigen sektoralen Versorgungsstrukturen werden den Herausforderungen nicht mehr gerecht. Den Übergang zu modernen, zukunftsfähigen und durchlässigen Strukturen der Gesundheitsversorgung gilt es JETZT zu gestalten. Gerade die Digitalisierung bietet konkrete Lösungen für eine bedarfsgerechte, ortsnahe und qualitätsorientierte Behandlung.“
Zentrale Forderung der Amtschefkonferenz: Der Bund müsse den Ländern zeitnah einen erweiterten Instrumentenkasten zur Verfügung stellen und die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für eine verlässliche Finanzierung von sektorenübergreifenden Versorgungmodellen geben wie z. B. regionale Gesundheitszentren, ambulant/stationäre Zentren oder Primärversorgungszentren. Insbesondere Kommunen müssten sich als Träger regionaler Gesundheitszentren einbringen können.
„Für ländliche Regionen ist die Versorgungssituation bereits jetzt verschärft – eine Situation, die sich aufgrund des Fachkräftemangels für Medizin und Pflege in absehbarer Zeit weiter verschärfen wird“, erklärt Günter van Aalst, stv. Vorstandsvorsitzender der DGTelemed. „In unserem aktuellen Positionspapier haben wir Handlungsempfehlungen bereits detailliert herausgearbeitet. Auch beim 13. Nationalen Fachkongress Telemedizin sprechen wir darüber und diskutieren mit Vertretern aus den Ländern.“
Lutz Stroppe, Staatssekretär Bundesministerium für Gesundheit a. D., ergänzt: „Die Digitalisierung und damit insbesondere die Telemedizin darf nicht als eine solitäre Ergänzung der medizinischen Regelversorgung gedacht werden. Wir brauchen ein Umdenken: Bei jeder Neuregelung der Versorgung muss der Beitrag, den Digitalisierung und Telemedizin für die Patientinnen und Patienten leisten, aufgenommen werden Die Abteilung Digitalisierung des BMG sollte Instrumente und Finanzierungen für digitale Anwendungen in die GKV-Gesetzgebung als integralen Bestandteil einbringen.“
Das aktuelle Positionspapier und weitere können Sie auf der Website der DGTelemed herunterladen. Mehr zu den Ergebnissen des Fachkongresses wird es in einem Nachbericht geben.
Über Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed)
Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. versteht sich als integrative, fachlich kompetente und unabhängige Gesellschaft zur Förderung der Telemedizin in Wissenschaft und Forschung, Gesundheitsversorgung und -politik. Das zentrale Anliegen der DGTelemed ist die Vernetzung der Akteure und verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen zur Unterstützung und Gestaltung innovativer Lösungen. Durch fachliche Beiträge, Empfehlungen und praktische Lösungsvorschläge fördert die Gesellschaft ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem. Die DGTelemed ist Initiatorin und Koordinatorin des Netzwerks „Innovationsfondsprojekte“, das eine Übernahme erfolgreich evaluierter Telemedizinprojekte in die GKV-Regelversorgung unterstützen soll. www.dgtelemed.de