Auch hessische Ärztinnen und Ärzte haben jetzt die Möglichkeit, über medisign einen elektronischen Arztausweis (eHBA) ihrer Ärztekammer zu beziehen. Sie können ihn beispielweise einsetzen, um elektronische Arztbriefe rechtsgültig zu signieren und die in diesem Monat gestartete Förderung von 55 Cent pro eArztbrief in Anspruch zu nehmen. Eine weitere Anwendung kommt Anfang Juli hinzu: Laut neuer Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte ist es künftig bundesweit möglich, für Überweisungen zum Labor (Muster 10 und 10A) und radiologischen Telekonsil (Muster 6) digitale Vordrucke zu nutzen. Diese werden mittels elektronischem Heilberufeausweis qualifiziert signiert und verschlüsselt übertragen.
"Wir hatten in letzter Zeit verstärkt Anfragen aus der hessischen Ärzteschaft und freuen uns, dass wir die Interessenten ab sofort mit einem eHBA versorgen können", erklärt medisign-Geschäftsführer Armin Flender. Somit sind nun in ganz Deutschland die von den Ärztekammern zugelassenen eArztausweise erhältlich, wobei die regionale Verteilung sehr unterschiedlich ausfällt. Wie im vergangenen Dezember berichtet, ist Nordrhein der Spitzenreiter mit einem Anteil von über 50 Prozent an allen bislang ausgegebenen eHBA. Hier haben die Ärzte bereits seit einigen Jahren bei der Quartalsabrechnung die Möglichkeit, mit dem eHBA die Gesamtaufstellung qualifiziert zu signieren und somit Verwaltungskosten einzusparen.
Für die Zahnärzteschaft stehen schon länger flächendeckend elektronische Heilberufsausweise zur Verfügung - zunächst als ZOD-Karten und zunehmend auch als elektronische Zahnarztausweise (eZAA). Diese sind bereits in sechs Regionen erhältlich: Westfalen-Lippe, Brandenburg, Nordrhein, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mehr als 16.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte nutzen inzwischen ZOD-Karten oder eZAA. Dem gegenüber stehen knapp 5.000 Ärztinnen und Ärzte, die einen eHBA einsetzen.
Die medisign Card mit fortgeschrittener Signatur wird nicht länger ausgegeben. Als Vorläuferkarte der elektronischen Heilberufsausweise sollte sie Ärzten und Zahnärzten Gelegenheit geben, sich frühzeitig mit der Technik und elektronischen Kommunikationsprozessen vertraut zu machen. "Nachdem jetzt deutschlandweit alle Ärzte und Zahnärzte einen elektronischen Heilberufsausweis beantragen können, ist die medisign Card überflüssig geworden", berichtet Flender. "Neben der Signaturfunktion dienen eArztausweis und eZAA auch als Sichtausweise und ersetzen damit die bisherigen Sichtausweise der Kammern."