medatixx GmbH & Co. KGIm Rahmen der Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplanes (BMP) gemäß §31a SGB V und der derzeit laufenden Endverhandlungen zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) übt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) massive Kritik an der Praxissoftwarebranche und fordert zugleich das Recht ein, selbst als Praxissoftwareanbieter aktiv werden zu können. Jetzt hat Jens Naumann, Geschäftsführer von medatixx, einem der führenden deutschen Softwarehersteller für Arztpraxen, ein Positionspapier zu den Vorwürfen der KBV veröffentlicht. Zugleich hat er Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries sowie die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Melanie Huml über die Planungen der KBV für einen massiven Markteingriff informiert. „Die KBV fordert von der Softwareindustrie die kostenfreie Umsetzung von neuen Funktionen - egal, in welcher Größenordnung. Sie spricht uns als Softwareherstellern das Recht ab, für erbrachte Leistungen in Form von Programmentwicklungen und Support eine Vergütung einzufordern“, erläutert Naumann.

Aktueller Anlass für die heftigen Angriffe der KBV gegenüber der Softwareindustrie ist, dass einige Softwarehäuser für die verpflichtende Umsetzung und den Support eines Moduls zur Erstellung und Bearbeitung desbundeseinheitlichen Medikationsplanes eine Vergütung verlangen. Obwohl medatixx seinen Anwendern dieses Modul ohne Zusatzkosten zur Verfügung stellt, sieht Naumann durch die massiven Vorwürfe und Pläne der KBV die ganze Branche beschädigt: „Leider ist - offensichtlich auch bei der KBV - der Gedanke weit verbreitet, dass man für Software und Support nicht bezahlen will, aber dennoch hohe Programmqualität und besten Service erwartet.“ Der erneute Vorstoß der KBV, per Gesetzesänderung die Möglichkeit zu erhalten, selbst als Praxissoftwarehersteller aufzutreten, sorgt für Befremden in der Industrie. Dass der KBV-Vorsitzende Dr. Gassen erklärt, die KBV würde eine KBV-Software „kostenlos“ anbieten, ist für Naumann „ein durchsichtiges Manöver im Vorfeld der anstehenden KBV-Wahlen“. Zum einen würde auch die KBV IT-Spezialisten beschäftigen und somit bezahlen müssen. Zum anderen ergebe sich der Konflikt, dass die KBV eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und in dieser Rolle als Spezifikations- und Zertifizierungsinstanz für Praxissoftware auftritt - dann auch für die eigene Software. Dies birgt vielzählige rechtliche Risiken.

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