Alle zugelassenen Provider müssen sich nach der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen KV-SafeNet-Richtlinie 3.2 rezertifizieren lassen. Diese soll sowohl das Sicherheitsniveau als auch die Verfügbarkeit der Anschlüsse weiter erhöhen. "Im Fall des Anbieters Telekom Deutschland GmbH ist das Verfahren zur Rezertifizierung der Hardware Medical Exchange jedoch eingestellt worden", berichtet DGN-Geschäftsführer Armin Flender. Die Zertifizierung ist nach Angaben der Telekom bereits zum 30. Juni dieses Jahres abgelaufen. Um den betroffenen Praxen etwas Zeit für den Providerwechsel zu geben, wird der KV-SafeNet-Zugang am 21. Oktober 2016 endgültig abgeschaltet.
Das Deutsche Gesundheitsnetz, seit 2005 ein KBV-zugelassener KV-SafeNet-Anbieter, hat die Rezertifizierung bereits erfolgreich abgeschlossen. "Anders als bei anderen Providern war dies für unsere Kunden nicht mit einem mitunter kostspieligen Austausch des KV-SafeNet-Zugangsgeräts verbunden", erklärt Flender. Die DGN GUSbox sei für die KV-SafeNet-Teilnehmer kostenfrei per Firmware-Update auf die neue Richtlinie umgestellt worden.
Im Gegensatz zu anderen KV-SafeNet-Providern muss beim DGN das erforderliche Zugangsgerät nicht erworben werden. Kunden können die DGN GUSbox S günstig mieten, wobei Firmware, Software-Updates sowie der Sofort-Austausch-Service im Fall eines defekten Routers im Mietpreis enthalten sind. Für Praxen, die von einem anderen Anbieter - wie zum Beispiel der Telekom - zum DGN wechseln, entfällt die Mietgebühr für die DGN GUSbox S im ersten Jahr. "Damit auf die betroffenen Telekom-Kunden beim Umstieg keine doppelten Kosten zukommen, verzichten wir zudem bis Ende Oktober auf die KV-SafeNet-Gebühr", sagt Flender. Diese beträgt regulär 14,90 Euro pro Monat (zzgl. MwSt.).
Die DGN GUSbox S ist mit jedem Internet-Provider nutzbar und wird vorkonfiguriert geliefert, so dass sie sich einfach und ohne zusätzliche Installationskosten ans Praxisnetz anschließen lässt. "Die Lieferzeit beträgt nur wenige Tage, so dass schnelle Wechsler den KV-SafeNet-Router bereits zur Abrechnung des dritten Quartals nutzen können", so Flender.